Reitbuch

Reitschule Franzis Zauberponys

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitschule Franzis Zauberponys

Nutzungsbedingungen

Reitschule „Franzis Zauberponys“

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Reitunterricht zwischen der

Reitschule Franzis Zauberponys (nachfolgend „Reitschule“)

und dem Reitschüler bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzlichem Vertreter.

Mit der Registrierung im Reitbuch und der Teilnahme am Reitunterricht erkennt der Reitschüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter diese Nutzungsbedingungen verbindlich an.

2. Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung ist die Erteilung von Reitunterricht durch die Reitschule Franzis Zauberponys.

Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler im Online-Buchungssystem (Reitbuch) registriert, den dabei erstellten Anmeldebogen unterschreibt, diesen im Betrieb abgibt und die Reitschule die Anmeldung durch Aktivierung bzw. Freischaltung bestätigt.

Bei minderjährigen Reitschülern ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.

3. Organisation des Reitunterrichts

Je nach Vereinbarung und Freischaltung erfolgt der Reitunterricht:

• durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder

• als regelmäßiger Stammplatz (Reitabo).

Die Zuweisung des Stammplatzes erfolgt ausschließlich durch die Reitschule.

Der Unterricht findet als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd statt. Die Entscheidung über Unterrichtsinhalt und Aufenthaltsort obliegt der Reitlehrerin.

Die Reitschule behält sich ausdrücklich das Recht vor, einmal im Monat statt einer Reitstunde gemeinsam mit den Kindern Theorieunterricht oder Bodenarbeit durchzuführen.

4. Dauer der Reitstunden

Reitstunden dauern 45 Minuten. Dies gilt für:

• Einzelstunden

• Einzelstunden Spezial

• Doppelstunden

• Gruppenstunden

Die Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde (Putzen, Satteln, Absatteln, Pflege) ist nicht Bestandteil der Reitzeit. Diese erfolgt durch den Reiter. Der Reitschüler hat sich daher rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden.

Während der Vorbereitung und Nachbereitung der Pferde liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, nicht bei der Reitschule.

5. Ponyspielstunden

Ponyspielstunden dauern 1,5 Stunden.

Die Pflege und Nachbereitung der Ponys ist in dieser Zeit enthalten und wird gemeinsam während der Ponyspielstunde durchgeführt.

6. Reitanlagen

Für den Unterricht stehen je nach Bedarf folgende Anlagen zur Verfügung:

• Reithalle

• Reitplatz

• Ausreitgelände

• Roundpen

• Longierhalle

• Reitpark

7. Vergütung und Reitabo

Das Reitabo ist jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Unterrichtseinheit pro Woche am festgelegten Stammplatz.

Die Monatspreise stellen eine Mischkalkulation dar und basieren auf der durchschnittlichen Anzahl an Unterrichtseinheiten im Jahr.

• In Monaten mit fünf Unterrichtsterminen erfolgt keine Mehrberechnung.

• In Monaten mit weniger Terminen (z. B. durch Ferien oder Feiertage) erfolgt keine Preisreduzierung.

Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen sind bei Anmeldung vollständig zu bezahlen.

8. Absage und Nachholen von Reitstunden

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem Termin) storniert, kann die Reitstunde aus Kulanz innerhalb von zwei Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind.

Sind keine Ersatztermine verfügbar oder können diese nicht wahrgenommen werden, verfällt die Nachholmöglichkeit automatisch.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder bei Nichterscheinen wird die Reitstunde vollständig berechnet.

Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichen Ausnahmefällen sind nach Rücksprache möglich.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Reitschul-Abo-Vertrag beginnt mit Abgabe des unterschriebenen Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit.

Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende und muss der Reitschule schriftlich mitgeteilt werden.